Satzung Junggesellenverein Buschhoven und Aufnahmeantrag .pdf
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Nom original: Satzung Junggesellenverein Buschhoven und Aufnahmeantrag.pdf
Auteur: philipp velten
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Satzung Junggesellenverein Buschhoven
- Urschrift §1
Name
1. Der Verein führt den Namen Junggesellenverein Buschhoven
§2
Sitz
1. Der JGV Buschhoven hat seinen Sitz in Buschhoven.
§3
Geschäftsjahr
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§4
Zweck und Ziel
1. Zweck des Vereins ist die Pflege des traditionellen Junggesellenbrauchtums in
Buschhoven. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
2. Der Verein in selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem gesetzlichen Zweck des Vereins
fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§5
Erwerb der Mitgliedschaft
1. Aktives Vereinsmitglied kann, aufgrund eines schriftlichen Antrags an den
Vereinsvorstand, jeder werden, der das 15. Lebensjahr vollendet hat und die Satzung in
allen Punkten anerkennt.
2. Bei Minderjährigen muss zusätzlich eine schriftliche Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters vorgelegt werden. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Beiträge
gemäß der Geschäftsordnung.
3. Über das Aufnahmeersuchen entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
4. Über die Ehrenmitgliedschaft für Vereinsmitglieder entscheidet die
Mitgliederversammlung auf der Jahreshauptversammlung mit einfacher Mehrheit, für
Nichtmitglieder der Vorstand. Vorschläge können vom Vorstand oder von der
Mitgliederversammlung eingebracht werden. Zum Ehrenmitglied soll nur ernannt werden,
wer sich um den JGV Buschhoven oder dem Buschhovener Brauchtum besonders
verdient gemacht hat.
§6
Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft
1. Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, den Ehrenmitgliedern und der
Männnerreih.
2. Aktive Mitglieder sind dazu verpflichtet, am Vereinsleben teilzunehmen und den
Verein durch Arbeitsleistung zu unterstützen; sie sollen sich mindestens an den
Veranstaltungen beteiligen, für die eine Beteiligung vom Vorstand oder der
Mitgliederversammlung zur Pflicht gemacht wurde.
3. Der Vorstand koordiniert die Arbeitseinteilung, um eine annähernd gerechte
Arbeitsteilung zu erreichen.
4. Die Männerreih soll sich am Vereinsleben beteiligen und den Verein nach Kräften
unterstützen.
5. Ehrenmitglieder sind aufgefordert, zum Wohle des Vereins beizutragen.
6. Alle Mitglieder haben das Recht, sich über die Belange des Vereins zu informieren.
7. Alle Mitglieder sollen ihr Recht zur freien Meinungsäußerung so wahrnehmen, dass
die Interessen des Vereins nicht geschädigt werden.
8. Alle Mitglieder haben volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung; sie sind
wählbar, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
9. Mitglieder können zur der Jahreshauptversammlung und der Mitgliederversammlung
Anträge und Anfragen stellen, sowie Wünsche und Erinnerungen vorbringen.
10. Nicht erscheinen bei Veranstaltungen (unentschuldigt).
Sofern ein Mitglied seinen Pflichten (unentschuldigtes nicht erscheinen) nicht
nachkommt, ist der Vorstand berechtigt ein Bußgeld von bis zu 50€ einzufordern.
11. Mitglieder sind verpflichtet bei Veranstaltungen einen angemessenen Geldbeitrag zu
leisten, der bei positivem Verlauf der Veranstaltung zurück gezahlt wird.
§7
Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet
a) durch freiwilligen Austritt,
b) mit dem Tod des Mitglieds,
c) durch Streichung von der Mitgliederliste,
d) durch Ausschluss aus dem Verein,
ohne jeden Rechtsanspruch auf das Vermögen oder die Sachwerte des Vereins.
2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen
werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Jahresbeitrages in
Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der
Absendung des zweiten Mahnschreibens vier Wochen verstrichen und die
Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich
mitzuteilen.
4. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen, das
Ansehen des Vereins oder einzelner Mitglieder erheblich geschädigt oder sich selbst
unehrenhaft verhalten hat, auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der
Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der
Beschlussfassung ist dem Mitglied, unter Setzung einer angemessenen Frist,
Gelegenheit zu geben, sich persönlich oder schriftlich vor dem Vorstand zu rechtfertigen.
Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
§8
Mitgliedsbeiträge
1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, in Höhe von 25€.
2. Der Beitrag ist bis spätestens 31. Januar des Kalenderjahrs zu zahlen.
Er kann
bar
per Überweisung
per Abbuchung
entrichtet werden.
3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§9
Organe des Vereins
1.
Der Vorstand
Die Mitgliederversammlung
Die Jahreshauptversammlung
Die außerordentliche Mitgliederversammlung
2. Alle Vereinsorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich aus. Bare
Auslagen werden in angemessenen Umfang auf Nachweis erstattet.
3. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere Organe gebildet werden.
§10
Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie besteht aus
aktiven Mitglieder und Ehrenmitgliedern.
2. Einmal im Jahr, möglichst zum Jahresanfang, findet die Mitgliederversammlung als
Jahreshauptversammlung statt. Sie wird vom Vorstand, unter Einhaltung einer Frist von
zwei Wochen, schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
3. Ordentliche Mitgliederversammlungen werden bei Bedarf angesetzt und ebenfalls vom
Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen.
4. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Anträge zur Tagesordnung müssen dem
Vorstand mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung vorliegen.
5. Über die Versammlung ist Protokoll zuführen.
§11
Außerordentliche Mitgliederversammlung
1. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen,
a) wenn der Vorstand dies für erforderlich hält,
b) wenn mindestens zehn Prozent der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des
Zwecks und der Gründe verlangen.
§12
Der Vorstand
1. Der Vorstand ist das oberste Verwaltungsorgan des Vereins. Ihm gehören an:
a) 1. Vorsitzender
b) 2. Vorsitzender
c) Kassierer
d) Schriftführer
e) Kassenprüfer
f) Zwei Beisitzer
§13
Zuständigkeit des Vorstandes
1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht
durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem
folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung der Mitgliederversammlung
b) Einberufung der Mitgliederversammlung
c) Ausführen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
d) Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern
2. Der Vorstand ist berechtigt, Forderungen des Vereins gegenüber einem unverschuldet
in Not geratenen Mitglied zu reduzieren oder zu erlassen.
3. Zur Erfüllung besonderer Aufgaben kann der Vorstand, auch auf Anregung der
Mitgliederversammlung, zeitlich begrenzt Kommissionen und Ausschüsse oder auch
Einzelpersonen zur Unterstützung des Vorstandes einsetzen.
§14
Wahl und Amtsdauer des Vorstandes
1. Der Vorstand wird von den Mitgliedern während der Jahreshauptversammlung für die
Dauer von einem Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis
zur Neuwahl des nächsten Vorstandes im Amt.
2. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig.
3. Die Wahlart zur Wahl der Vorstandsmitglieder wird vorab von der
Mitgliederversammlung festgelegt.
4. Wählbar sind nur Mitglieder.
5. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand
ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.
6. Die Vereinigung von mehr als zwei Vorstandsämtern in einer Person ist unzulässig.
§15
Beschlussfassung des Vorstandes
1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom
Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden, in geeigneter Form
einberufen werden. Eine Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht.
2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder, darunter
der erste oder zweite Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet
die einfache Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Leiters der Vorstandssitzung.
§16
Kassengeschäfte
1. Alle Kassengeschäfte werden ausschließlich vom ersten Kassierer geführt. Außer
einem Handgeld bis zu 400,00 € sind sämtliche Geldbeträge auf die Konten der
Hausbanken einzuzahlen.
2. Zur Kontrolle der rechnerischen Richtigkeit der Kassengeschäfte und der
zweckmäßigen Verwendung aller Gelder ist vor jeder Jahreshauptversammlung die
Kasse von dem Kassenprüfer zu überprüfen. Über die Prüfung der Kasse ist ein Bericht
zur Verlesung bei der Jahreshauptversammlung anzufertigen.
3. Die Kassenprüfer schlagen der Mitgliederversammlung auf der Grundlage ihres
Berichtes die Entlastung des Vorstandes vor.
4. Die Kassenprüfer sind nur für die Dauer von einem Jahr durch die
Jahreshauptversammlung zu wählen. Sie müssen nach dieser Zeit neu gewählt werden.
§17
Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer besonders dazu einberufenen
Mitgliederversammlung beschlossen werden. Es müssen mindestens zwei Drittel der
Mitglieder persönlich anwesend sein. Der Beschluss bedarf einer vier Fünftel Mehrheit.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks
wird das Vermögen des Vereins wohltätigen Zwecken durch den Vorstand gespendet
§18
Inkrafttreten der Satzung
1. Diese Satzung wurde am 13.05.2011 durch die Jahreshauptversammlung
beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.
Buschhoven, den 13.05.2011
Aufnahmeantrag
Hiermit möchte ich im
Junggesellenverein „Buschhoven“
als Mitglied aufgenommen werden.
Name, Vorname:
Straße, Hausnummer:
PLZ, Wohnort:
Telefon, Handy:
Email- Adresse:
Geburtsdatum:
Ich bin mit der aktuellen Satzung einverstanden.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben elektronisch gespeichert werden.
Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden an dritte nicht weitergegeben!
Der Aufnahmeantrag ist abzugeben bei folgender Adresse.
Alte Poststraße 50
53913 Buschhoven
Ort, Datum und Unterschrift






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